Anmeldung
Das Musikschuljahr beginnt jeweils am 01.08. des jeweiligen Schuljahres und endet am 31.07. des Folgejahres.
Bereits bestehende Unterrichtsverträge verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Schuljahr in ihrem bestehenden Umfang, wenn sie nicht bis spätestens Ende Juli 2024 gekündigt wurden. Die Anmeldung zum Instrumental-, Vokal-, Ensemble- und Theorieunterricht wird durch den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogen gültig. (Einzugsermächtigung und Unterschrift des volljährigen Schülers bzw. beider Erziehungsberechtigten.)
Spezielle Lehrerwünsche können unter „besondere Wünsche und Anregungen“ angegeben werden und werden nach Möglichkeit berücksichtigt; die endgültige Einteilung erfolgt aber durch die Musikschulleitung, es besteht kein Anspruch, den Unterricht bei einem bestimmten Lehrer zu erhalten.
Die Anmeldung erfolgt für ein komplettes Schuljahr; eine Beendigung des Unterrichtsvertrages ist während des Schuljahres nur in begründeten Ausnahmefällen (Wegzug, Erkrankung) möglich.
Die aktuelle Gebührensatzung sowie das Anmeldeformular können unter Anmeldung & Gebührensatzung als PDF heruntergeladen werden.
Die Grundgebühr wird für alle Mühldorfer Musikschüler (gemeldeter 1. Wohnsitz laut Melderegister in Mühldorf a. Inn) von der Stadt Mühldorf a. Inn und für alle Musikschüler aus Neumarkt-Sankt Veit (gemeldeter 1. Wohnsitz laut Melderegister in Neumarkt-Sankt Veit) von der Stadt Neumarkt-Sankt Veit als zusätzliche Förderung übernommen.
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung kann persönlich abgegeben oder per Post eingesandt werden.
Unsere Anschrift:
Städtische Musikschule Mühldorf a. Inn
Luitpoldallee 23
84453 Mühldorf a. Inn
Die festgesetzte Jahresgebühr wird ab dem Zeitpunkt der Erstellung der Gebührenbescheide in Monatsraten per Bankeinzug erhoben. In den Monaten August und September findet kein Gebühreneinzug statt.