
Corona-Schutzmaßnahmen ab 01.05.2022
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
unter der sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung 16.BayIfSMV gilt an der Städtischen Musikschule Mühldorf a. Inn ab 1. Mai 2020:
- In den Gebäuden wird den Besuchern empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Die üblichen Hygienevorschriften (z.B. Desinfektion, Händewaschen, Husten- und Niesetikette, Beachtung Mindestschutzabstand 1,5 m) sind weiter einzuhalten.
- Beim Verlassen des Arbeitsplatzes haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens eine medizinische Gesichtsmaske mitzuführen und soweit ein Mindestabstand von 1,5 m zu Mitarbeitern und Bürgern nicht eingehalten werden kann, aufzusetzen. Am Arbeitsplatz selbst wird das Aufsetzen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske empfohlen, soweit Schutz-Plexiglasscheiben nicht vorhanden sind und der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Corona-Zahlen für den Landkreis Mühldorf a. Inn
Wir informieren sie umgehend, wenn sich Veränderungen ergeben. Vielen Dank für ihr Verständnis.
Bleiben sie weiterhin gesund!
Einverständnis Onlineunterricht 2021
Das könnte dich auch interessieren

Anmeldungen für das Schuljahr 2021 / 22
25. Mai 2020