• Unterricht bei Extremwetterlagen

    Bei einer Extremwetterwarnung (z. Bsp.: Glatteis) findet an den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Mühldorf a. Inn nach erfolgter Ansage ausschließlich Distanzunterricht statt.

    Für die Städtische Musikschule Mühldorf a. Inn und ihre Zweigstelle Neumarkt. St-Veit gilt:

    Der Unterricht findet auch in dieser Situation wie gewohnt statt. 

    Die Musikschule ist ein sogenanntes „außerschulisches Bildungsangebot“ mit anders gelagerter Weisungsbefugnis. Der Unterricht findet größtenteils ab dem frühen Nachmittag statt. Zu diesem Zeitpunkt ist erfahrungsgemäß meistens bereits eine deutliche Entspannung der potentiellen Gefahrensituationen eingetreten. 

    Bitte kontaktieren sie bei Fragen zum Stattfinden des  Musikschulunterrichts die jeweilige Lehrkraft und sprechen sie sich mit dieser ab, ob der Unterricht aufgrund der extremen Wetterlage und den damit vorliegenden Straßenverhältnissen stattfinden kann oder ob er gegebenenfalls verschoben wird.

    Grundsätzlich gilt: Bei Absage durch den Musikschüler geht die Unterrichtsstunde ohne Ersatzanspruch in den Verfügungsrahmen der Musikschule über.

    Bei Absage durch die Lehrkraft wird die Unterrichtseinheit nachgeholt.